LAG Berlin-Brandenburg: Einordnung des Franchisenehmers als selbstständiger Vertriebspartner oder Arbeitnehmer (Beschluss vom 03.05.2012 – Az. 20 Ta 367/12)
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich in seinem Beschluss vom 03.05.2012 (Az. 20 Ta 367/12) mit der Frage zu befassen, ob der Franchisenehmer als Arbeitnehmer oder aber als selbstständiger Vertriebspartner einzuordnen war. Streitgegenständlich war ein Franchisevertrag im Bereich des Vertriebes von bundesweiten Kosmetik-Produkten und Dienstleistungen. Teilweise wurden einzelne Filialen mit Arbeitnehmern,…