BGH: Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB im gesamten Vertriebsrecht
In einer Entscheidung vom 29.04.2010 hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 3/09) erneut bestätigt, dass im Vertriebsrecht § 89b HGB, der nach dem Gesetz zunächst nur für den Handelsvertreter gilt, auch auf andere Vertriebsmittler Anwendung findet. Nach § 89b HGB kann ein Handelsvertreter von einem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses…