LG München, Urteil vom 11.07. 1996 – 24 U 63/95 („Schmankerl-Service“)

Leitsätze: 1. Der Unternehmensberater eines Franchisegebers kann in einem gegen ihn geführten Schadensersatzprozess eine Mitverantwortung seines Auftraggebers bei der Durchführung eines Franchiseprojekts (hier: „Schmankerl-Service“) auch dann einwenden, wenn er sich an einem vorausgegangenen Rechtsstreit des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber, in dem das pflichtwidrige Verhalten dem Unternehmensberater voll zugerechnet worden ist,…

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