BGH: Zur Wirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, die bei oder nach Beendigung des Vertriebsvertrages getroffen werden
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 25.10.2012 – Az.:VII ZR 56/11) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob § 90a HGB auch auf Wettbewerbsverbote Anwendung findet, die die Parteien nach der formellen Beendigung des Vertriebsvertrages vereinbart haben. § 90a HGB Abs. 1 HGB sieht vor, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote für längstens zwei…