OLG München: Vorvertragliche Aufklärungspflicht über Einbehalt von Einkaufsvorteilen
In einer spektakulären Entscheidung vom 27.07.2006 (Az.: 23 U 5590/05) hat das OLG München entschieden, dass der Franchisegeber im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung den Franchisenehmer darüber zu informieren hat, dass er von Lieferanten gezahlte Einkaufsvorteile für sich behalte. Geschihe dies nicht, liege eine vom Franchisegeber zu vertretende Pflichtverletzung vor. Der…