OLG Frankfurt am Main bestätigt vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers
In einer nicht veröffentlichen Entscheidung vom 12.05.2005 (AZ. 12 U 224/04) hat das OLG Frankfurt am Main erneut die vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchisegebers bestätigt: „Der Franchisegeber ist verpflichtet, den Franchisenehmer vollständig und richtig über die Rentabilität des Systems zu unterrichten. (…) Der Franchisegeber hat den Franchisenehmer über sämtliche Umstände aufzuklären,…