OLG München, Urteil vom 16.09.1993 – 6 U 5495/92 –
Leitsätze: 1. Der Franchisegeber muss den Franchisenehmer richtig und vollständig über die Rentabilität des Systems unterrichten. 2. Der Franchisegeber, der wegen Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht schadenersatzpflichtig ist, kann es dem Franchisenehmer nicht als Mitverschulden entgegenhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchise-Gebers vertraut hat. Sachverhalt: Der Streit der Parteien geht…