OLG Frankfurt – Urteil vom 12.7.2018, AZ. 11 U 96/14 – Verbot der Nutzung von Internetverkaufsplattformen (amazon.de) für den Vertriebspartner
I. Sachverhalt 1. Die Klägerin, die Coty Germany GmbH, vertreibt Markenkosmetikprodukte in Deutschland in einem selektiven Vertriebssystem auf Grundlage eines Depotvertrages. Die Beklagte vertreibt als autorisierter Einzelhändler („Depositär“) die Produkte der Klägerin sowohl in stationären Absatzstätten als auch im Internet. Zum Teil erfolgte der Internetverkauf über einen eigenen Internetshop, zum…