Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2022 – Az. L 3 R 662-21 – Rentenversicherungspflicht eines „Ein-Mann-Franchise-Nehmers“ (Leiter eines Nachhilfeinstitutes)
I. Sachverhalt (vereinfacht) Der Kläger schloss mit der U-GmbH einen „Folge-Franchise-Vertrag (FFV)“. Hiernach war der Kläger berechtigt, eine Nachhilfeeinrichtung für Schüler nach dem Konzept der Franchisegeberin zu betreiben. Seit 2009 bot der Kläger entsprechende Schülerhilfe-Kurse an und unterrichtete dort selbst seine Schüler, mit denen er Unterrichtsverträge abgeschlossen hatte. Einen sozialversicherungspflichtigen…