von Rechtsanwalt Dr. Ebert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Franchising gehört unbestrittenermaßen zu den erfolgreichsten modernen Vertriebsformen. Kaum eine Branche verschließt sich den Vorteilen dieses Vertriebskonzeptes, das dem Franchisegeber eine lukrative und risikogeringe Ausweitung des Vertriebes seiner Waren oder Dienstleistungen ermöglicht und dem Franchisenehmer eine vergleichsweise risikolose Existenzgründung durch Übernahme eines erfolgserprobten Unternehmenskonzeptes sichern soll.
Heute sind Franchisesysteme branchenübergreifend in Deutschland allgegenwärtig. Als einige prominente Beispiele seien hier erwähnt: Hotelketten wie Holiday-Inn, Novotel, Hilton oder Sheraton; McDonald´s; Wimpy; Yves Rocher; Computerlandländen; Sixt-Autovermietung; Cosy-Wash, Raab Kärcher Autowaschanlgen; Portas; Obi und Eismann-Tiefkühlprodukte.
Nahezu alle Franchisesysteme verfügen über eigene Internet-Auftritte, in denen die Anzahl der Standorte und die Merkmale des Systems dargestellt werden. Daneben gibt es auch übergreifende Portale, in denen sich eine Vielzahl von Franchiseunternehmen vorstellen. Exemplarisch sei hier auf folgende Plattformen hingewiesen, auf sich Unternehmen aus der Franchisewirtschaft präsentieren:
- www.franchisestarter.de
- www.franchiseportal.de
- www.dfv-franchise.de (Internetpräsenz der Vereinigung Deutscher Franchisegeber)
- www.franchisedirekt.com
- www.franchising-network.de
- www.franchise-net.de
- www.initiat.de
Ob und in welchem Umfang hier wirklich unabhängige und sachliche Informationen über einzelne Systeme erlangt werden können, bleibt fraglich, da viele Anbieter Vergütungen der Franchisegeber für die Bewerbung ihres Franchisesystems erhalten oder Informationen auf den Plattformen angeboten werden, die unmittelbar vom Franchisegeber stammen und einer Unterprüfung nicht unterzogen werden.
Demgegenüber fehlt es schwer, wirklich unabhängige Informationen über einzelne Systeme zu erlangen. Der Deutsche Franchise Nehmer Verband e.V. (DFNV) bietet seit Herbst 2004 für Franchisegeber in einem freiwilligen Verfahren ein Prüfsiegel für Franchisesysteme an. Dem Prüfsiegel liegen stichprobenartige Überprüfungen der vorvertraglichen Aufklärung, der Vertragsgestaltung und der Vertragsdurchführung zugrunde. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internet-Präsenz des DFNV unter www.franchiseverband.com oder in einer der vielen Regionalstellen des Verbandes.
Selbst bei genauerer vorheriger Prüfung ermöglicht das Franchising eine „Geschäftsgründung mit Garantie“ jedoch allenfalls für den Franchisegeber. Auch wenn Franchisenehmer weitaus bessere Chancen einer erfolgreichen Geschäftsgründung als „Einzelkämpfer“ haben, existieren keine verlässlichen Angaben über die Zahl der gescheiterten Franchisenehmer. Die meisten Erhebungen beruhen auf den bestenfalls lückenhaften Angaben der Franchisegeber, die schon aus Marketinggründen kein Interesse an einer genauen Aufklärung haben.
Eine Gewähr für die Rentabilität des jeweiligen Systems wird vom Franchisegeber nicht übernommen, was mit Rücksicht auf die Stellung des Franchisenehmer als selbstständiger Unternehmer auch nicht erwartet werden kann. Rechtlich besteht jedoch eine Verpflichtung des Franchisegebers den Franchisenehmer vor Vertragsabschluß vollständig und wahr über die Rentabilität des Systems aufzuklären, da nur der Franchisegeber über die hierzu erforderlichen Informationen verfügt. Hierzu gehört die Erstellung einer Rentabilitätskalkulation sowie eine auf den beabsichtigten Standort bezogene Standortanalyse. Allzu oft sind die vollmundigen Aussagen der Franchisegeber zum Erfolg seines Systems bedauerlicherweise mit der Realität kaum zu vereinbaren. Hier ist eine kritische Prüfung erforderlich.