Standortanalyse

Die Standortanalyse ist ein entscheidendes Kriterium bei der Beurteilung der Rentabilität eines beabsichtigten Franchise-Outlets. Sie muss alle relevanten Eckdaten enthalten, wie beispielsweise die Bevölkerungsstruktur und -zahl, Lage des Franchise-Outlets, bestehende Konkurrenzbetriebe sowie sonstige Vor- und Nachteile des vorgeschlagenen Standortes.

Ob der Franchisegeber die Erstellung einer Standortanalyse im Rahmen seiner Aufklärungspflichten schuldet, ist äußerst umstritten. Teilweise ist von der Rechtsprechung eine solche Pflicht des Franchisegebers bejaht, teilweise abgelehnt worden. Nach unserer Auffassung ist hier eine differenzierende Betrachtung geboten. Bei großen Systemzentralen sollte eine Pflicht des Franchisegebers zur Erstellung einer Standortanalyse bestehen. Demgegenüber wird man bei kleinen, sich im Aufbau befindlichen Systemzentralen nicht verlangen können, dass der Franchisegeber dem Franchisenehmer eine Standortanalyse erstellt.

Von Bedeutung ist dies im Hinblick auf Frage, ob das Fehlen einer seriösen Standortanalyse Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten auslösen kann.

In Bezug auf die für die Erstellung der Analyse anfallenden Kosten ist es jedoch letztlich regelmäßig unerheblich, ob der Franchisegeber oder der Franchisenehmer die Standortanalyse anfertigen lässt, da diese meist ohnehin über die bei Eintritt in das System erhobene allgemeine Franchisegebühr (Eintrittsgebühr) auf den Franchisenehmer abgewälzt werden.

In der Praxis besteht, wenn Franchisegeber Standortanalysen für ihre Franchisenehmer anfertigen, der Inhalt dieser „Standortanalyse“ häufig lediglich aus Angaben aus Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes sowie einer Aufzählung der im betreffenden Gebiet tätigen Unternehmen. Dem Franchisenehmer sollten solche pro-forma „Analysen“ ein Zeichen der mangelnden Seriosität des Franchise-Systems sein.

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