„Corporate Identity“ meint das einheitliche Auftreten aller Outlets (Franchisenehmerbetriebe) eines Franchisesystems. Dieses einheitliche Auftreten und der damit verbundene Bekanntheitsgrad ist für den Erfolg des Franchising regelmäßig von entscheidender Bedeutung. Insbesondere durch die einheitliche Ausstattung des Geschäftslokals sollen alle Franchisenehmer auch nach außen hin als zu dem Franchisesystem zugehörig erscheinen. Regelmäßig entwickelt der Franchisegeber daher eine besondere Einrichtung und Ausstattung für die Franchise-Outlets, die die Franchisenehmer bei Eintritt in das Franchisesystem beziehen müssen.
Obwohl die Pflicht zur Einhaltung der Corporate Identity an sich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, wird sie beim Franchising aufgrund der damit für den Franchisenehmer verbundenen Vorteile sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Kartellrecht als zulässig erachtet.