BGH, Urteil vom 17.7.2002 – VIII ZR 59/01
Leitsatz: Zur entsprechenden Anwendung des § 89 HGB auf Kettenverträge zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer. Sachverhalt: Die Klägerin ist das deutsche Tochterunternehmen der in den USA ansässigen Drittwiderbeklagten. Die Drittwiderbeklagte unterhält unter dem Warenzeichen „H.“ mit Autovermietern weltweit Vertragsbeziehungen im Rahmen eines Franchise-Systems. Die Klägerin betreut die deutschen Vertragspartner…