OLG Oldenburg, Urteil v. 16.10.1997 – 8 U 111/97 –
Leitsatz: Der Franchise-Geber ist für die Werthaltigkeit der von ihm erbrachten Leistungen (Know-how) und dem daraus vom Franchise-Nehmer zu ziehenden Nutzen darlegungs- und beweispflichtig. Sachverhalt: Die Parteien hatten im Oktober 1989 einen Franchise-Vertrag abgeschlossen. Danach verpflichtete sich die Klägerin (Kl.), dem beklagten Franchise-Nehmer ein von ihr entwickeltes Betriebsführungsprogramm für den…