Kammergericht, Urteil vom 18.04.2000 – 5 U 9327/98 –
mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. von Kenne, Berlin. Leitsätze Zu der Erstreckung des Schutzbereiches einer übernommenen besonderen geschäftlichen Bezeichnung („DIDACTICA“) gegenüber Franchisenehmern eines insolventen Franchisegebers. Sachverhalt: Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Unterlassung von Firmierungen/Geschäftsbezeichnungen unter Verwendung des Begriffs „Didactica“, an dem sie eigene Kennzeichnungsrechte geltend macht, in Anspruch. Die Klägerin,…